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  Mit einem Visum in die Schweiz  
 

Mit Au pair Visum von Deutschland oder Österreich in die Schweiz reisen .

 
 

 

Sehr geehrte Gastfamilien , liebes Au-Pairs,

immer wieder werden Anfragen bezüglich der Einreise von Aupairs von Deutschland in die Schweiz an uns gestellt, sei es um an den Reiseveranstaltungen der Au-pair Agentur CHANCE teilnehmen zu können oder wenn eine deutsche Gastfamilie Ihr Aupair auf eine Urlaubsreise in die Schweiz oder nach Italien mitnehmen möchte und somit die Schweiz als Transitland durchquert wird.

Die Au Pair Agentur CHANCE hatte bereits 2005 und 2008 entsprechende Anfragen bezüglich der Visapflicht von Au-Pairs bei deutschen und österreichischen Familien an das Schweizerische Generalkonsulat in Stuttgart gerichtet. Folgende Antwort erhielten wir zu der Anfrage, Visapflicht für Nicht-EU Bürger:

"Besten Dank für ihre Anfrage betreffend einem Visum für die Schweiz.

Sie benötigenfür die Einreise in die Schweiz kein Visum wenn einer der folgenden Aufenthaltszwecke vorliegt:

  • Tourismus, Besuch, Transit, geschäftliche Besprechung *

  • der Aufenthalt in der Schweiz nicht länger als 3 Monate dauert

  • Sie einen gültigen Pass Ihres Heimatlandes besitzen (Pass muss noch mindestens 3 Monate gültig sein)

  • Sie einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel besitzen (Aufenthaltsberechtigung, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis), oder im Besitz eines Aufenthaltstitels eines anderen EU-Staates sind.

(* geschäftliche Besprechung nicht länger als 8 Tage im Kalenderjahr)

Weitere Einreise Informationen finden Sie unter:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/einreise/faqs_-_haeufig_gestellte.html

Mit freundlichen Grüßen
Visa-Abteilung
Schweizerisches Generalkonsulat
Hirchstrasse 22, 70173 Stuttgart
Deutschland
Tel.: +49 (0)711/22 29 43 0 (Zentrale)
Fax: +49 (0)711/22 29 43 22
www.eda.admin.ch/stuttgart

Anmerkung der Agentur: Das Visa, daß von der Deutsche Botschaft den Au-Pair Mädchen in ihrem Heimatland ausstellt wird, berechtigt nur zur Einreise nach Deutschland oder Österreich. Mit diesem Visum ist keine Einreise in die Schweiz möglich. Sollten Sie eine Reise in die Schweiz planen oder dieses als Transitland nutzen, verlängern sie rechtzeitig das Visa bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde (Ihr Aupair erhält damit den notwendigen Aufenthaltstitel).

Stand: Juni 2008

 

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