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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Au-Pair Agentur CHANCE
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1. Geltung
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB
genannt, sind Bestandteil aller geschlossener Verträge zwischen dem
Kunden, im folgenden Gastfamilie genannt, und der Au-Pair Agentur
CHANCE.
Regelungen, die diese Bedingungen ändern oder aufheben, sind nur
dann gültig, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung der
Au-Pair Agentur CHANCE genehmigt und bestätigt wurde. Die
Geschäftsleitung der Au-Pair Agentur CHANCE behält sich das Recht
vor die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang der Änderungsmitteilung
räumen wir dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Die
Änderungen der AGB gelten für die Au-Pair Agentur CHANCE als
genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den neuen
oder geänderten AGB schriftlich widerspricht.
Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und
Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesagentur für
Arbeit.
2. Vermittlungsauftrag
Die Au-Pair Agentur CHANCE sieht sich erst nach Eingang des
Familienfragebogen und Zahlung der Bearbeitungsgebühr in der Lage
die Auftragsabwicklung zu beginnen. Vorab werden den Gastfamilien
keine Bewerbungsunterlagen von Au-Pair Bewerberinnen/ er zur
Einsicht und Auswahl zur Verfügung gestellt. Gültigkeit erlangt der
Vermittlungsauftrag mit Unterzeichnung der Vermittlungs- und
Betreuungsvereinbarung oder der Betreuungsvereinbarung durch die
Gastfamilie und Eintreffen der Verträge bei der Au-Pair Agentur
CHANCE.
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Unsere AGB als PDF-File
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur finden sie auch im
Downloadbereich >>>
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3. Vertragsabschluß, Kosten und Zahlung
Der Vertrag über die Vermittlung oder Betreuung eines Au-Pair
tritt mit dem Tag des Eintreffen, der Vermittlungs- und
Betreuungsvereinbarung oder der Betreuungsvereinbarung, bei der
Au-Pair Agentur CHANCE in Kraft. Abweichend davon ist nur die
Datumsangabe im Vertrag bindend sofern dieser vorab ausgestellt
wurde, um die direkte Zusendung des Vertrages durch die Gastfamilie
zu ermöglichen.
Der Vertrag wird immer in dreifacher Ausfertigung, der zukünftigen
Gastfamilie zur Unterschrift vorgelegt und ist nur im Original
gültig. Ein Vertragsexemplar ist bei der Au-Pair Agentur CHANCE zu
hinterlegen.
Die Höhe der Gebühren ist der jeweilig aktuellen Preisliste zu
entnehmen und wird folgend zur Zahlung fällig:
- Die Bearbeitungsgebühr, fällig mit Einsendung des
Familienfragebogen, diese Bearbeitungsgebühr wird der Gastfamilie
auf die Vermittlungsgebühr angerechnet.
- Nach Unterzeichnung der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung
durch den Auftraggeber und die Agentur sind 50 % der
Vermittlungs- und Betreuungsgebühr in Höhe von 215,- Euro
(zweihundertfünfzehn) sofort fällig. Mit Eingang der schriftlichen
Bestätigung wird die Agentur alle notwendigen Schritte für das Visa-
und Einreiseverfahren einleiten.
- Die restliche Vermittlungs- und Betreuungsgebühr in Höhe von 215,-
Euro (zweihundertfünfzehn) wird fällig, sobald das Visum für den/die
Au-Pair Beschäftigte durch die zuständige Deutsche Botschaft
erteilt wurde. Erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung der
Bezahlung wird das Au-Pair die Anreise antreten.
- Zahlungsrahmen ist 14 Tage netto, im Falle des Zahlungsverzuges
ist die Au-Pair Agentur CHANCE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
5% über dem jeweiligen EZB- Diskontsatz zu berechnen.
4. Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt von der Vermittlung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten
Vertragsmodel, jedoch maximal auf die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer für EU/EWR oder Nicht- EU/ EWR Au-Pair
Beschäftigte. Der Vertrag endet mit Ablauf des Sichtvermerkes
(VISA) des vermittelten Au-Pair oder Aufhebung der
Arbeitsgenehmigung des zuständigen Arbeitsamtes, jedoch sofort,
wenn von einer der Vertragsparteien, Gastfamilie oder Au-Pair, der
Arbeitsvertrag gekündigt wird.
Ein Rücktritt von der Vermittlung ist der Au-Pair Agentur CHANCE
schriftlich mitzuteilen, in diesem Fall wird die bereits
überwiesene Vermittlungsgebühr nicht zurückerstattet. Ist bereits
vom Au-Pair der Antrag auf das notwendige Au-Pair Visa bei der
zuständigen deutschen Botschaft/ Konsulat gestellt worden ist eine
Freigabebescheinigung der Gastfamilie für das Au-Pair notwendig.
Bei erneuter Antragstellung nach Rücktritt werden bereits anteilig
gezahlte Vermittlungsgebühren vom Vorvertrag nicht auf den
Folgeauftrag übernommen, die ausstehenden Gebühren sind sofort zur
Zahlung fällig. |
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5. Ablehnung von Vermittlungsaufträgen
Die Au-Pair Agentur CHANCE behält sich das Recht vor,
Gastfamilien die nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung
eines Au-Pair machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen
oder die Grundlagen über das europäische Abkommen über die
Au-Pair Beschäftigung nicht erfüllen von der Vermittlung eines
Au-Pair auszuschließen. Dieser Vermittlungsausschluss betrifft auch
Gastfamilien oder deren Angehörige gegen die ein schwebendes
Verfahren, rechtskräftige Urteil oder gerichtliche Auflagen
ergangen sind, die in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz
oder dem Sozialgesetzbuch stehen, ausländische Au-Pair
Beschäftigte gesetzwidrig beschäftigt/en.
6. Vorzeitige Beendigung des Au-Pair Beschäftigungsverhältnis
und Weitervermittlung des Au-Pair
Bei der Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien(Au-Pair/ Gastfamilie)ist
die Au-Pair Agentur CHANCE sofort zu informieren, und nach
Rücksprache mit der Agentur die notwendigen Abmeldungen des Au-Pair
vorzunehmen.
Die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen
der Gastfamilie und dem Au-Pair ist sofort durch den Antragsteller
oder Mitantragsteller der Au-Pair Agentur CHANCE vorab telefonisch
und nachfolgend schriftlich unter Angabe der Gründe anzuzeigen. Bei
einer Kündigung durch die Gastfamilie ist der Absatz “Auflösung
des Beschäftigungsverhältnisses“ des aktuellen Merkblatt „Au-pair“
bei deutschen Familien der Bundesagentur für Arbeit einzuhalten.
Dem Au-Pair stehen aber weiterhin bis zum Ausscheiden aus dem
Arbeitsverhältnis alle vereinbarten und gesetzlichen Leistungen
durch die Gastfamilie zu.
Die Weitervermittlung des Au-Pair durch eine andere Au-Pair Agentur
bedarf der schriftlichen Rückversicherung durch die vermittelnde
Agentur und die Freigabe durch die Au-Pair Agentur CHANCE.
Die Freigabe kann nur dann erfolgen, wenn das zur Entlastung der
Situation und einer zügigen Weitervermittlung von Vorteil ist.
Wird innerhalb vom ersten Monat nach Eintreffen des Au-Pair, von der
Gastfamilie der Wunsch auf Vermittlung eines anderen
Au-Pair an die Au-Pair Agentur CHANCE herangetragen, kann das nur
dann zur halben Vermittlungsgebühr erfolgen wenn nachweislich vom
Au-Pair die vereinbarten Aufgaben nicht erfüllt wurden, keine
Möglichkeit zum Vertrauensaufbau möglich ist oder das Au-Pair von
sich aus die Gastfamilie bereits im ersten Monat wieder verlässt.
Au-Pairs erhalten von der Au-Pair Agentur CHANCE nach Prüfung der
Kündigungsumstände die Möglichkeit der kostenlosen
Weitervermittlung in eine andere, vom Au-Pair akzeptierte,
Gastfamilie.
Für die Gastfamilie versuchen wir in einen angemessenen Zeitraum
ein anderes, den Familienbedürfnissen entsprechendes Au-Pair zu
vermitteln, insofern nicht eine erneute Antragstellung zur
Vermittlung eines Au-Pair notwendig ist.
7. Umvermittlungsausschluss bei selbst angeworbenen Au- Pair
Für Gastfamilien die ein Au-Pair, auf dessen Eigeninitiative,
selbst anwerben und nur die Betreuung durch die Au-Pair Agentur
CHANCE in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf kostenlose
Neuvermittlung eines Au-Pair, insofern dieses die Gastfamilie verlässt. |
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8. Krankheit und Urlaubsanspruch
In Folge eines Unfall oder Krankheit und einer damit
verbundenen Arbeitsunfähigkeit stehen dem Au-Pair weiterhin,
bis zur dessenvollständigen Genesung, die vereinbarten und
gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu.
Für Au-Pair die ein volles Jahr aufgenommen werden besteht ein
Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub von vier Wochen, ansonsten
für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Urlaub von 2 Werktagen.
Die Erstuntersuchung des Au-Pair wird zur Zeit von keiner Au-Pair Versicherung
übernommen. Diese Untersuchung, insofern nicht bereits von der Gemeinde
zur Arbeitsaufnahme des Au-Pair gefordert, liegt in höchsteigenen
Interesse der einladenden Gastfamilie. Die Kosten gehen zu Lasten der Gastfamilie.
9. Bewerbungsunterlagen von Au- Pair
Unter Bewerbungsunterlagen von Au-Pair sind alle Formulare,
Briefe, Lebenslauf, Referenzen, Atteste, Amtsärztliche
Bestätigungen und Privatfotos die der Agentur zu
Vermittlungszwecken zur Verfügung gestellt werden, zu verstehen.
Tritt eine Beschädigung, Verlust oder Einbehaltung durch die
Gastfamilie ein, berechnen wir die Wiederbeschaffungskosten, jedoch
einen Mindestbetrag von 30,00 € pro Bewerbung.
10. Versicherung des Au- Pair
Die Gastfamilie ist verpflichtet das aufgenommene Au-Pair durch
private und/oder gesetzliche Versicherungsträger gegen Unfall,
Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu versichern. Die
Versicherung ist unverzüglich nach Eintreffen bei der Gastfamilie
durch diese zu veranlassen, jedoch bis spätestens zu der vom
Versicherer zugestandenen Frist. Bei Unterlassung der
Versicherungspflicht trägt die Gastfamilie alleinig die Kosten der
ambulanten oder stationären Behandlung des Au-Pair, ggf. bis zu
dessen vollständigen Genesung oder Transportfähigkeit. Dringend
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung
für das Au- Pair. Die Au-Pair Agentur CHANCE haftet nicht, durch
das Au-Pair verursachte Schäden bei der Gastfamilie oder Dritten.
11. Behördliches Genehmigungsverfahren und Haftungsausschluss
Zur Genehmigung eines Au-Pair Aufenthalt in einer deutschen
Gastfamilie gehört die Prüfung der Bewerberin/er und der
Gastfamilie durch die zuständigen deutschen Behörden und Ämter.
Die Au-Pair Agentur CHANCE sieht sich nicht in der Lage dieses
Genehmigungsverfahren zu umgehen oder abzukürzen. Die Verschleppung
des Genehmigungsverfahrens z.B. durch Fehlerhafte Angaben von
seitens des Au-Pair oder der Gastfamilie, Behördenurlaub oder
verloren gegangene Postsendungen und die daraus resultierende
Nichteinhaltung des gewünschten Einreisetermins, können der
Agentur nicht angelastet werden und rechtfertigen keine Stornierung
des Auftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsgebühr. Der
Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Forderungen von Dritten
gegen die Au-Pair Agentur CHANCE.
12. Leistungsumfang der Betreuung
Die Betreuung des Au-Pair und der Gastfamilie umfasst die
telefonische Beratung und Betreuung beider Parteien bei Problemen
des Alltags und/ oder im Bereich der Zwischenmenschlichen Beziehung
von Gastfamilie und Au-Pair. Im Einzelfall kann im Ermessen der
Agentur liegend, die Betreuung des Au- Pair und/oder der Gastfamilie
vor Ort in den Räumlichkeiten der Au- Pair Agentur CHANCE oder bei
der Gastfamilie erfolgen.
13. Veröffentlichte Inhalte
Die jeweils aktuellen von der Bundesagentur für Arbeit zur
Verfügung gestellten Merkblätter „Au-pair Info“ und „Au-pair
bei deutschen Familien“ werden von der Au-Pair Agentur CHANCE
jedem Au-Pair und jeder Gastfamilie kostenlos zur Verfügung gestellt. |
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14. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss
Au-Pair Agentur CHANCE steht in keinem juristischen Verhältnis
mit dem Au-Pair", beschränkt sich auf die Vermittlung und
Betreuung des Au-Pair sowie die Beratung der Gastfamilie bei
Problemen. Im Falle des Scheiterns einer Vermittlung, können daraus
keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Au-Pair Agentur CHANCE
geltend gemacht werden.
15. Datensicherheit und Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und
Bestandsdaten von der Au- Pair Agentur CHANCE oder von diesem
beauftragten Dritte während der Dauer des Vertragsverhältnisses
gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck,
insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Bei
Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache
mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und
übernommen. Die Au-Pair Agentur CHANCE weist ausdrücklich darauf
hin, dass Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt
werden bei der Übertragung über offene Netzen eine Einsichtnahme
durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vermittlungsgenehmigung und
Rechtsanwendung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim, Bundesrepublik
Deutschland.
Für die von der Au-Pair Agentur CHANCE auf Grundlage dieser AGB
abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Au-Pair Agentur CHANCE ist im Besitzt einer gültigen,
unbefristeten, besonderen Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung der
Bundesagentur für Arbeit des Landesarbeitsamtes Baden-Württemberg,
Bundesrepublik Deutschland.
Als Gastfamilie steht Ihnen das Recht der Beschwerden bei dem der
Vermittlung zuständigen Landesarbeitsamt zu. Die Beschwerde ist an
die Abteilung private Arbeitsvermittlung zu stellen, dies erfordert
jedoch triftige Gründe.
17. Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser AGB und/ oder der Vermittlungs- und
Betreuungsvereinbarung und/ oder der Betreuungsvereinbarung
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende
oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen
wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie
schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung der
Schriftformklausel.
Alle Erklärungen der Au-Pair Agentur CHANCE können auf
elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
Stand: 19.10.2009 |
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