Au-Pair Agentur CHANCE
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Au-Pair Agentur CHANCE

 
 


1. Geltung
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, sind Bestandteil aller geschlossener Verträge zwischen dem Kunden, im folgenden Gastfamilie genannt, und der Au-Pair Agentur CHANCE.
Regelungen, die diese Bedingungen ändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung der Au-Pair Agentur CHANCE genehmigt und bestätigt wurde. Die Geschäftsleitung der Au-Pair Agentur CHANCE behält sich das Recht vor die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang der Änderungsmitteilung räumen wir dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Die Änderungen der AGB gelten für die Au-Pair Agentur CHANCE als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den neuen oder geänderten AGB schriftlich widerspricht.
Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesagentur für Arbeit.

2. Vermittlungsauftrag
Die Au-Pair Agentur CHANCE sieht sich erst nach Eingang des Familienfragebogen und Zahlung der Bearbeitungsgebühr in der Lage die Auftragsabwicklung zu beginnen. Vorab werden den Gastfamilien keine Bewerbungsunterlagen von Au-Pair Bewerberinnen/ er zur Einsicht und Auswahl zur Verfügung gestellt. Gültigkeit erlangt der Vermittlungsauftrag mit Unterzeichnung der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung oder der Betreuungsvereinbarung durch die Gastfamilie und Eintreffen der Verträge bei der Au-Pair Agentur CHANCE.

 

Unsere AGB als PDF-File
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur finden sie auch im Downloadbereich >>>

 

 
 

3. Vertragsabschluß, Kosten und Zahlung
Der Vertrag über die Vermittlung oder Betreuung eines Au-Pair tritt mit dem Tag des Eintreffen, der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung oder der Betreuungsvereinbarung, bei der Au-Pair Agentur CHANCE in Kraft. Abweichend davon ist nur die Datumsangabe im Vertrag bindend sofern dieser vorab ausgestellt wurde, um die direkte Zusendung des Vertrages durch die Gastfamilie zu ermöglichen.
Der Vertrag wird immer in dreifacher Ausfertigung, der zukünftigen Gastfamilie zur Unterschrift vorgelegt und ist nur im Original gültig. Ein Vertragsexemplar ist bei der Au-Pair Agentur CHANCE zu hinterlegen.
Die Höhe der Gebühren ist der jeweilig aktuellen Preisliste zu entnehmen und wird folgend zur Zahlung fällig:
- Die Bearbeitungsgebühr, fällig mit Einsendung des Familienfragebogen, diese Bearbeitungsgebühr wird der Gastfamilie auf die Vermittlungsgebühr angerechnet.
- Nach Unterzeichnung der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung durch den Auftraggeber und die Agentur sind 50 % der Vermittlungs- und Betreuungsgebühr in Höhe von 215,- Euro (zweihundertfünfzehn) sofort fällig. Mit Eingang der schriftlichen Bestätigung wird die Agentur alle notwendigen Schritte für das Visa- und Einreiseverfahren einleiten.
- Die restliche Vermittlungs- und Betreuungsgebühr in Höhe von 215,- Euro (zweihundertfünfzehn) wird fällig, sobald das Visum für den/die Au-Pair Beschäftigte durch die zuständige Deutsche Botschaft erteilt wurde. Erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung der Bezahlung wird das Au-Pair die Anreise antreten.
- Zahlungsrahmen ist 14 Tage netto, im Falle des Zahlungsverzuges ist die Au-Pair Agentur CHANCE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EZB- Diskontsatz zu berechnen.
4. Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt von der Vermittlung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodel, jedoch maximal auf die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer für EU/EWR oder Nicht- EU/ EWR Au-Pair Beschäftigte. Der Vertrag endet mit Ablauf des Sichtvermerkes (VISA) des vermittelten Au-Pair oder Aufhebung der Arbeitsgenehmigung des zuständigen Arbeitsamtes, jedoch sofort, wenn von einer der Vertragsparteien, Gastfamilie oder Au-Pair, der Arbeitsvertrag gekündigt wird.
Ein Rücktritt von der Vermittlung ist der Au-Pair Agentur CHANCE schriftlich mitzuteilen, in diesem Fall wird die bereits überwiesene Vermittlungsgebühr nicht zurückerstattet. Ist bereits vom Au-Pair der Antrag auf das notwendige Au-Pair Visa bei der zuständigen deutschen Botschaft/ Konsulat gestellt worden ist eine Freigabebescheinigung der Gastfamilie für das Au-Pair notwendig.
Bei erneuter Antragstellung nach Rücktritt werden bereits anteilig gezahlte Vermittlungsgebühren vom Vorvertrag nicht auf den Folgeauftrag übernommen, die ausstehenden Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig.

 

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5. Ablehnung von Vermittlungsaufträgen
Die Au-Pair Agentur CHANCE behält sich das Recht vor, Gastfamilien die nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung eines Au-Pair machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Grundlagen über das europäische Abkommen über die Au-Pair Beschäftigung nicht erfüllen von der Vermittlung eines Au-Pair auszuschließen. Dieser Vermittlungsausschluss betrifft auch Gastfamilien oder deren Angehörige gegen die ein schwebendes Verfahren, rechtskräftige Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, die in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch stehen, ausländische Au-Pair Beschäftigte gesetzwidrig beschäftigt/en.
6. Vorzeitige Beendigung des Au-Pair Beschäftigungsverhältnis und Weitervermittlung des Au-Pair
Bei der Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien(Au-Pair/ Gastfamilie)ist die Au-Pair Agentur CHANCE sofort zu informieren, und nach Rücksprache mit der Agentur die notwendigen Abmeldungen des Au-Pair vorzunehmen.
Die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair ist sofort durch den Antragsteller oder Mitantragsteller der Au-Pair Agentur CHANCE vorab telefonisch und nachfolgend schriftlich unter Angabe der Gründe anzuzeigen. Bei einer Kündigung durch die Gastfamilie ist der Absatz “Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses“ des aktuellen Merkblatt „Au-pair“ bei deutschen Familien der Bundesagentur für Arbeit einzuhalten. Dem Au-Pair stehen aber weiterhin bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis alle vereinbarten und gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu.
Die Weitervermittlung des Au-Pair durch eine andere Au-Pair Agentur bedarf der schriftlichen Rückversicherung durch die vermittelnde Agentur und die Freigabe durch die Au-Pair Agentur CHANCE.
Die Freigabe kann nur dann erfolgen, wenn das zur Entlastung der Situation und einer zügigen Weitervermittlung von Vorteil ist.
Wird innerhalb vom ersten Monat nach Eintreffen des Au-Pair, von der Gastfamilie der Wunsch auf Vermittlung eines anderen
Au-Pair an die Au-Pair Agentur CHANCE herangetragen, kann das nur dann zur halben Vermittlungsgebühr erfolgen wenn nachweislich vom Au-Pair die vereinbarten Aufgaben nicht erfüllt wurden, keine Möglichkeit zum Vertrauensaufbau möglich ist oder das Au-Pair von sich aus die Gastfamilie bereits im ersten Monat wieder verlässt.
Au-Pairs erhalten von der Au-Pair Agentur CHANCE nach Prüfung der Kündigungsumstände die Möglichkeit der kostenlosen Weitervermittlung in eine andere, vom Au-Pair akzeptierte, Gastfamilie.
Für die Gastfamilie versuchen wir in einen angemessenen Zeitraum ein anderes, den Familienbedürfnissen entsprechendes Au-Pair zu vermitteln, insofern nicht eine erneute Antragstellung zur Vermittlung eines Au-Pair notwendig ist.
7. Umvermittlungsausschluss bei selbst angeworbenen Au- Pair
Für Gastfamilien die ein Au-Pair, auf dessen Eigeninitiative, selbst anwerben und nur die Betreuung durch die Au-Pair Agentur CHANCE in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf kostenlose Neuvermittlung eines Au-Pair, insofern dieses die Gastfamilie verlässt.

 

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8. Krankheit und Urlaubsanspruch
In Folge eines Unfall oder Krankheit und einer damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit stehen dem Au-Pair weiterhin, bis zur dessenvollständigen Genesung, die vereinbarten und gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu.
Für Au-Pair die ein volles Jahr aufgenommen werden besteht ein Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub von vier Wochen, ansonsten für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Urlaub von 2 Werktagen.
Die Erstuntersuchung des Au-Pair wird zur Zeit von keiner Au-Pair Versicherung übernommen. Diese Untersuchung, insofern nicht bereits von der Gemeinde zur Arbeitsaufnahme des Au-Pair gefordert, liegt in höchsteigenen Interesse der einladenden Gastfamilie. Die Kosten gehen zu Lasten der Gastfamilie.

9. Bewerbungsunterlagen von Au- Pair
Unter Bewerbungsunterlagen von Au-Pair sind alle Formulare, Briefe, Lebenslauf, Referenzen, Atteste, Amtsärztliche Bestätigungen und Privatfotos die der Agentur zu Vermittlungszwecken zur Verfügung gestellt werden, zu verstehen. Tritt eine Beschädigung, Verlust oder Einbehaltung durch die Gastfamilie ein, berechnen wir die Wiederbeschaffungskosten, jedoch einen Mindestbetrag von 30,00 € pro Bewerbung.
10. Versicherung des Au- Pair
Die Gastfamilie ist verpflichtet das aufgenommene Au-Pair durch private und/oder gesetzliche Versicherungsträger gegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu versichern. Die Versicherung ist unverzüglich nach Eintreffen bei der Gastfamilie durch diese zu veranlassen, jedoch bis spätestens zu der vom Versicherer zugestandenen Frist. Bei Unterlassung der Versicherungspflicht trägt die Gastfamilie alleinig die Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung des Au-Pair, ggf. bis zu dessen vollständigen Genesung oder Transportfähigkeit. Dringend Empfehlenswert ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für das Au- Pair. Die Au-Pair Agentur CHANCE haftet nicht, durch das Au-Pair verursachte Schäden bei der Gastfamilie oder Dritten.
11. Behördliches Genehmigungsverfahren und Haftungsausschluss
Zur Genehmigung eines Au-Pair Aufenthalt in einer deutschen Gastfamilie gehört die Prüfung der Bewerberin/er und der Gastfamilie durch die zuständigen deutschen Behörden und Ämter. Die Au-Pair Agentur CHANCE sieht sich nicht in der Lage dieses Genehmigungsverfahren zu umgehen oder abzukürzen. Die Verschleppung des Genehmigungsverfahrens z.B. durch Fehlerhafte Angaben von seitens des Au-Pair oder der Gastfamilie, Behördenurlaub oder verloren gegangene Postsendungen und die daraus resultierende Nichteinhaltung des gewünschten Einreisetermins, können der Agentur nicht angelastet werden und rechtfertigen keine Stornierung des Auftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsgebühr. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Forderungen von Dritten gegen die Au-Pair Agentur CHANCE.
12. Leistungsumfang der Betreuung
Die Betreuung des Au-Pair und der Gastfamilie umfasst die telefonische Beratung und Betreuung beider Parteien bei Problemen des Alltags und/ oder im Bereich der Zwischenmenschlichen Beziehung von Gastfamilie und Au-Pair. Im Einzelfall kann im Ermessen der Agentur liegend, die Betreuung des Au- Pair und/oder der Gastfamilie vor Ort in den Räumlichkeiten der Au- Pair Agentur CHANCE oder bei der Gastfamilie erfolgen.
13. Veröffentlichte Inhalte
Die jeweils aktuellen von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Merkblätter „Au-pair Info“ und „Au-pair bei deutschen Familien“ werden von der Au-Pair Agentur CHANCE jedem Au-Pair und jeder Gastfamilie kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

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14. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss
Au-Pair Agentur CHANCE steht in keinem juristischen Verhältnis mit dem Au-Pair", beschränkt sich auf die Vermittlung und Betreuung des Au-Pair sowie die Beratung der Gastfamilie bei Problemen. Im Falle des Scheiterns einer Vermittlung, können daraus keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Au-Pair Agentur CHANCE geltend gemacht werden.
15. Datensicherheit und Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von der Au- Pair Agentur CHANCE oder von diesem beauftragten Dritte während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen. Die Au-Pair Agentur CHANCE weist ausdrücklich darauf hin, dass Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden bei der Übertragung über offene Netzen eine Einsichtnahme durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vermittlungsgenehmigung und Rechtsanwendung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim, Bundesrepublik Deutschland.
Für die von der Au-Pair Agentur CHANCE auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Au-Pair Agentur CHANCE ist im Besitzt einer gültigen, unbefristeten, besonderen Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit des Landesarbeitsamtes Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland.
Als Gastfamilie steht Ihnen das Recht der Beschwerden bei dem der Vermittlung zuständigen Landesarbeitsamt zu. Die Beschwerde ist an die Abteilung private Arbeitsvermittlung zu stellen, dies erfordert jedoch triftige Gründe.
17. Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser AGB und/ oder der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung und/ oder der Betreuungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel.
Alle Erklärungen der Au-Pair Agentur CHANCE können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.

Stand: 19.10.2009

 

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