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Au Pair Kosten, diesen Unterhaltskosten haben Gastfamilien in Deutschland

 
 


1. monatliches Taschengeld für Au-Pair in Deutschland  260,00 Euro.
2. gesetzlich vorgeschriebene Au-pair-Versicherung, Stand: Anfang 2009
    (Policen ab 21,00 Euro bis 49,00 Euro pro Monat, wobei einzelne Anbieter eine teilweise Rückvergütung der gezahlten
    Beiträge gewähren,( insofern die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde). Die Angebote und Links zu den Au Pair
    Versicherungen finden Sie in der Rubrik Au-Pair Versicherung.
3. Kosten für Amtsärztliches Zeugnis, insofern dieses von den zuständigen Behörden oder von der Gastfamilie verlangt wird,
4. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung des Au pair, ca. 50,00 Euro abhängig von der Gebührenordnung der Stadt oder
    des Landkreises,
5. Kosten für An- bzw. Abfahrt zur Sprachschule (z.B. Fahrkarte/Monatskarte des öffentlichen Personennahverkehrs),
6. Vermittlungsgebühren der Au-Pair Vermittlungsagentur.

HINWEIS zu den Au-Pair Versicherungen: Die Au-Pair Agentur CHANCE übernimmt keine Beratung zu den in dieser Website aufgeführten Au-Pair Versicherungen, es liegt vielmehr im Eigeninteresse der Gastfamilie sich ausführlich über die Versicherungsleistungen zu informieren. Grundsätzlich sollte jedoch eine Absicherung des Au-Pair gegen Schwangerschaft und ein Abschieberechtsschutz im Versicherungsschutz enthalten sein oder mit abgeschlossen werden.
Warum Abschieberechtsschutz!

In vielen Bundesländern müssen Gastfamilien eine Verpflichtungserklärung unterschreiben um einen ausländischen Gast einladen zu können, darunter zählt auch ein Au-Pair. Solange das Au-Pair bei der Gastfamilie polizeilich gemeldet ist trägt die Gastfamilie alle Kosten, selbst wenn das Au-Pair die Gastfamilie bereits verlassen hat. Weitere Informationen erhalten unsere Gastfamilien telefonisch bei der Au-pair Agentur.

Setzen Sie Ihre Kinderbetreuungskosten steuerlich ab! Ihr Steuerberater wird Sie zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten umfassend informieren.

Zu beachten sind auch die Ausgaben für Verpflegung und Unterbringung des Au-Pair sowie Strom und Heizkosten. Zur Regelung der GEZ-Gebühren, für Au-Pair wurde bereits eindeutig von Seiten der Gebühreneinzugzentrale entschieden, dass keine Gebühren von Au-Pair Beschäftigten erhoben werden.

Auch die sogenannte Praxisgebühr von 10,- Euro pro Quartal muß von Au-pairs nicht entrichtet werden!

Ab dem 1.1.2007 ist die Sachbezugsverordnung nicht in Kraft getreten. An ihre Stelle tritt die Sozialversicherungsentgeltverordnung.

   

    




 

 

 




Bundesregierung online: 
Kinderbetreuungskosten
künftig besser steuerlich
absetzbar

(vom 07.04.2006)
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Sachbezugsverordnung ab 2007 nicht mehr in Kraft Weitere Infos finden Sie  bei www.rechtliches.de

 

Diese Seite und die aktuellen Vermittlungsgebühren finden Sie als PDF- Datei unter Downloads.

 
 


 
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