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1. monatliches Taschengeld für Au-Pair in Deutschland
260,00 Euro.
2. gesetzlich vorgeschriebene Au-pair-Versicherung, Stand: Anfang 2009
(Policen ab 21,00 Euro bis 49,00 Euro pro Monat, wobei einzelne
Anbieter eine
teilweise Rückvergütung der gezahlten
Beiträge gewähren,( insofern die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde). Die
Angebote und Links zu den Au Pair
Versicherungen finden Sie in der Rubrik Au-Pair Versicherung.
3. Kosten für Amtsärztliches Zeugnis, insofern dieses von den
zuständigen Behörden oder von der Gastfamilie verlangt wird,
4. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung des Au pair, ca. 50,00 Euro abhängig von der Gebührenordnung der Stadt oder
des Landkreises,
5. Kosten für An- bzw. Abfahrt
zur Sprachschule (z.B. Fahrkarte/Monatskarte des öffentlichen
Personennahverkehrs),
6. Vermittlungsgebühren der Au-Pair Vermittlungsagentur.
HINWEIS zu den Au-Pair Versicherungen: Die Au-Pair Agentur CHANCE übernimmt keine Beratung zu den in dieser Website aufgeführten Au-Pair Versicherungen, es liegt vielmehr im Eigeninteresse der Gastfamilie sich ausführlich über die Versicherungsleistungen zu informieren. Grundsätzlich sollte jedoch eine Absicherung des Au-Pair gegen Schwangerschaft und ein Abschieberechtsschutz im Versicherungsschutz enthalten sein oder mit abgeschlossen werden.
Warum Abschieberechtsschutz!
In vielen Bundesländern müssen Gastfamilien eine Verpflichtungserklärung unterschreiben um einen ausländischen Gast einladen zu können, darunter zählt auch ein Au-Pair. Solange das Au-Pair bei der Gastfamilie polizeilich gemeldet ist trägt die Gastfamilie alle Kosten, selbst wenn das Au-Pair die Gastfamilie bereits verlassen hat. Weitere Informationen erhalten unsere Gastfamilien telefonisch bei der Au-pair Agentur. Setzen Sie Ihre
Kinderbetreuungskosten steuerlich ab! Ihr Steuerberater wird
Sie zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten umfassend informieren.
Zu beachten sind auch die Ausgaben für Verpflegung und Unterbringung
des Au-Pair sowie Strom und Heizkosten. Zur Regelung der
GEZ-Gebühren, für Au-Pair wurde bereits eindeutig von Seiten der Gebühreneinzugzentrale entschieden, dass keine Gebühren von
Au-Pair Beschäftigten erhoben werden.
Auch die sogenannte Praxisgebühr von 10,- Euro pro Quartal muß von Au-pairs nicht entrichtet werden!
Ab dem 1.1.2007 ist die Sachbezugsverordnung nicht in Kraft
getreten. An ihre Stelle tritt
die
Sozialversicherungsentgeltverordnung. |
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Bundesregierung
online:
Kinderbetreuungskosten
künftig besser steuerlich
absetzbar
(vom 07.04.2006)
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Sachbezugsverordnung
ab 2007 nicht mehr in Kraft Weitere Infos finden Sie bei www.rechtliches.de
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