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Alle Verträge zwischen Gastfamilie und Au-Pair die im Jahr 2005
geschlossen wurden und bis in das Jahr 2006 reichen sind von dieser
Regelung betroffen. Ab Januar 2006
sind somit alle Gastfamilien in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ein Taschengeld in Höhe von
mindestens 260,00 Euro an Ihr Au-Pair zu zahlen. Haben Sie Fragen
dazu? Weitere Informationen zur Taschengelderhöhung in
Deutschland erhalten Sie über die Au-Pair Agentur.
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